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Mit dem Download stimmst du dem unten stehenden Endbenutzer-Lizenzvertrag zu.
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ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (im Folgenden “EULA”) bildet die vertragliche Grundlage zwischen Ihnen (im Folgenden “Lizenznehmer”) und Eduard Telik (im Folgenden “Lizenzgeber”) für die Nutzung der vom Lizenzgeber hergestellten Software einschließlich zugehöriger Medien, Dokumentationen (z.B. Programmbeschreibungen, Benutzungsanweisungen) und sonstigen Unterlagen und Materialien (im Folgenden „Produkt(e)”).
1.2 Spätestens durch die Verwendung des Produktes erklären Sie sich mit dieser Lizenzvereinbarung einverstanden. Wenn Sie dieser Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Produkt herunterzuladen oder zu verwenden.
2. Nutzungsrechte
2.1 Das Produkt vom Lizenzgeber ist rechtlich geschützt. Das geistige Eigentum an den dem Lizenznehmer überlassenen Produkt gehört und verbleibt beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer erhält lediglich das Recht, das Produkt im nachfolgenden Umfang zu nutzen. Alle anderen Nutzungs- und Verwertungshandlungen, die in dieser EULA nicht explizit dem Lizenznehmer eingeräumt worden sind, sind ohne schriftliche Zustimmung vom Lizenzgeber nicht erlaubt. Insbesondere ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Produkt oder Teile hiervon aufzuschlüsseln, aufschlüsseln zu lassen, technisch zurückzuverfolgen oder die technische Rückverfolgung zu veranlassen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet durch geeignete und angemessene Maßnahmen sicherzustellen, dass Dritte, einschließlich der eigenen Mitarbeiter, das beim Lizenzgeber erhaltene Produkt nicht unberechtigt nutzen und verwerten können. Der Lizenznehmer haftet gegenüber dem Lizenzgeber für etwaige Verluste oder Schäden in diesem Zusammenhang.
2.2 Der Lizenznehmer erhält ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem überlassenen Produkt. Der Lizenzgeber ist nicht zur Überlassung des dem Produkt zugrundeliegenden Quellcodes einschließlich der dazugehörigen Entwicklungsdokumentation verpflichtet.
2.3 Der Lizenznehmer ist berechtigt, das überlassene Produkt auf eine unbegrenzte Anzahl an Geräten zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das überlassene Produkt zu vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die vertraglich vereinbarte Nutzung notwendig ist. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Produkt zu bearbeiten, außer es handelt sich um den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalitäten des erworbenen Produkts.
2.4 Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Produkt an Dritte weiterzugeben, vorausgesetzt der Dritte erklärt sich ausdrücklich mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen einverstanden.
3. Sound Lizenzvereinbarung
Die zur Verfügung gestellten Samples, Instrumente und Voreinstellungen können ohne die vorangegangene Zustimmung vom Lizenzgeber zum jeweiligen Einzelfall für kommerzielle und nicht kommerzielle Musik- und Audioproduktionen gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung genutzt werden. Die Nutzung dieses Produkts (insbesondere der Samples, der Instrumente und der Voreinstellungen) für die Erstellung einer Sound Library oder als eine Sound Library für jede Art von Synthesizer, eines virtuellen Instruments, Sample-Library, sample-basierten Produkten oder anderer Musikinstrumente ist dagegen zunächst streng untersagt. Einzelne Samples, Sound Sets oder Audio Loops dürfen nicht separat (kommerziell oder anderweitig) verbreitet werden. Außerdem dürfen diese Samples, Sound Sets oder Audio-Inhalte nicht ganz oder teilweise als Audioproben, Sound Libraries oder Soundeffekte neu verpackt werden. Für Ausnahmen von dieser Regelung kann mit dem Lizenzgeber Kontakt aufgenommen werden (info@eti-roads.de).
4. Schutzpflichten
Urhebervermerke sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht vom Produkt entfernt oder verändert werden.
5. Schlussbestimmungen
Falls eine Bestimmung der vorliegenden Lizenzvereinbarung entweder ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so hat dieser Umstand keinerlei Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich stattdessen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Einige Inhalte bzw. Softwarekomponenten, die Bestandteil vom Lizenzgeber Softwareprodukten sind, stellen das geistige Eigentums Dritter dar:
Die KONTAKT Software ist Eigentum der Native Instruments GmbH.
Das Logo der Hochschule für Musik Detmold und des Erich-Thienhaus-Institut sind Eigentum der Hochschule für Musik Detmold.
Die Hochschule für Musik Detmold ist eine vom Land NRW getragene, rechtsfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts.